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Thomas Mitsch

Berlin darf Lissabon-Vertrag vorerst nicht ratifizieren

Verfasst von Thomas Mitsch am Juni 30, 2009

Bundesverfassungsgericht, Bild von Al Fed bei flickr

Bundesverfassungsgericht, Bild von Al Fed bei flickr

30. Juni 2009 Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch die Bundesrepublik unter Auflagen gebilligt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein deutsches „Begleitgesetz“ sei jedoch verfassungswidrig, weil es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat ausreichende Beteiligungsrechte zubillige.

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