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Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Posted by Thomas Mitsch - März 2, 2010

Bundesverfassungsgericht

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Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von Union und SPD das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz beschlossen, das die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat regelt. »Auf Vorrat« bedeutet in diesem Fall, dass die Daten jedes Bürgers gespeichert werden und verfügbar gemacht werden können – unabhängig davon, ob sich jemand etwas hat zu Schulden kommen lassen oder nicht. Auf Vorrat eben. Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft und löste die größte Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit Bestehen der Bundesrepublik aus.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute am 02. März 2010 entschieden:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden am Dienstag in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Eine Antwort zu “Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig”

  1. […] Das Bundesverfassungsgericht hat heute am 02. März 2010 entschieden […]

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