
Bundesverfassungsgericht, Bild von Al Fed bei flickr
30. Juni 2009 Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch die Bundesrepublik unter Auflagen gebilligt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein deutsches „Begleitgesetz“ sei jedoch verfassungswidrig, weil es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat ausreichende Beteiligungsrechte zubillige.